Die ISL kritisiert den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes als reines Kürzungsprogramm. In Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag weg, die Verhinderungspflege wird gestrichen, die Begutachtung wird verschärft. Persönliche Assistenz und Arbeitgebermodell kommen nicht vor, eine feste Beteiligung der Verbände fehlt. Die ISL sieht darin einen Bruch mit der UN-Behindertenrechtskonvention und fordert den Stopp der Leistungskürzungen.
In ihrer Stellungnahme beanstandet die ISL schon das Verfahren mit weniger als zwei Werktagen Frist. Inhaltlich drohen Einschnitte in der außerklinischen Intensivpflege, Abschläge bei Hilfsmitteln, höhere Zuzahlungen und ein abgesenktes Krankengeld. Das treffe behinderte und chronisch kranke Menschen besonders und dränge sie in stationäre Strukturen. Die ISL fordert Nachbesserungen und eine wirksame Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen.
Die Patientenorganisationen nach § 140f SGB V legen ein gemeinsames Forderungspapier zur ambulanten Versorgung vor. Barrierefreiheit soll bei der Vergabe von Arztsitzen verbindlich vorgeschrieben werden. Transparenzportale sollen verlässlich über barrierefreie Praxen informieren, digitale Angebote müssen barrierefrei sein. Thomas Stefan Koritz verweist auf Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention und das Recht auf eine selbstbestimmte, barrierefreie Versorgung.
Auf ihrer Klausur in Bremen setzt die ISL ihre Schwerpunkte für 2026. Themen sind die verfassungswidrige Triage-Regelung, die Verteidigung der persönlichen Assistenz in der Eingliederungshilfe und die neue Genossenschaft behinderter Arbeitgebender. Das Motto bringt die Haltung der ISL auf den Punkt: aktiv für Autonomie, Teilhabe und Vielfalt eintreten, statt sich Rollen und Grenzen zuschreiben zu lassen.
Die ISL rechnet vor, dass jährlich bis zu 23,4 Milliarden Euro in Förderschulen, Werkstätten und stationäre Wohnformen fließen, die behinderte Menschen aussondern. Sie fordert, diese Mittel in inklusive Schulen, Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und selbstbestimmtes Wohnen umzuschichten. Der UN-Fachausschuss hatte Deutschland Ausstiegsstrategien aus diesen Sonderstrukturen abverlangt. Eine echte Sozialstaatsreform müsse bei der Überwindung dieser Parallelwelten ansetzen.
In einem offenen Brief an die Bundesgesundheitsministerin fordert die ISL, die Eigenanteile in der häuslichen außerklinischen Intensivpflege zu begrenzen. Betroffene mit hohem Pflegebedarf müssen oft über 2.000 Euro im Monat selbst tragen, auch wegen der teils rechtswidrigen Anwendung der Kostenabgrenzungs-Richtlinie. Die ISL verlangt klare, bundesweit einheitliche Regeln und die finanzielle Gleichstellung von häuslicher und stationärer Pflege, damit Menschen selbstbestimmt zu Hause leben können.
Die ISL kritisiert den Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes als unzureichend und teils diskriminierend. Es fehlten unter anderem eine Notfallversorgung bei Ausfall der Assistenz, gesetzlich verankerte Peer-Beratung und barrierefreie Beratungsangebote. Die ISL fordert ein flexibles Pflegebudget und eine echte Beteiligung der Betroffenen von Anfang an, wie es Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt. Pflege sei kein Privileg, sondern ein Menschenrecht.
In diesem Beitrag zeigt Thomas Stefan Koritz, wie Künstliche Intelligenz Barrieren abbauen und Teilhabe ermöglichen kann, von Kommunikation über Mobilität bis zu Bildung und Alltag. KI könne behinderte Menschen sichtbarer machen und Selbstbestimmung stärken, etwa durch eigene Beiträge und assistive Werkzeuge. Voraussetzung sei, dass KI barrierefrei ist und behinderte Menschen an ihrer Entwicklung mitwirken. Der Text ist in einfacher Sprache gehalten.
Die ISL begrüßt einen Beschluss des G-BA, der die verpflichtende Potenzialerhebung für viele Menschen in der außerklinischen Intensivpflege lockert. Die wiederholte Prüfung auf Entwöhnung von der Beatmung war für viele belastend. Zugleich weist die ISL darauf hin, dass die Regelung noch nicht mit § 37c SGB V übereinstimmt und Rechtsunsicherheit schafft. Sie fordert den Gesetzgeber auf, die Rechtslage anzupassen.
Thomas Stefan Koritz, der über das Budget für Arbeit nach elf Jahren Rente wieder arbeitet, macht auf eine Lücke aufmerksam: Wer länger als sechs Wochen krank wird, fällt zurück in die Grundsicherung. Seine Forderung: Budgetnehmende dürfen in den Sozialversicherungen nicht benachteiligt werden, Arbeitslosenversicherung und Krankengeld gehören auch ins Budget für Arbeit. Der Beitrag gehört zu einer Kurzfilmreihe des Peer-Netzwerks.
Mit einem Brandbrief warnen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter, dass die außerklinische Intensivpflege zum 1. Juli 2024 gefährdet ist. Die neuen Versorgungsverträge nach § 132l SGB V kommen nur schleppend zustande. Um Versorgungsabbrüche zu verhindern, fordern sie, die Übergangsfrist von zwölf auf 30 Monate zu verlängern. Der Brief ist von Thomas Stefan Koritz mitgezeichnet.