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Barrierefreiheit: Leichte Sprache
Thomas Stefan Koritz – Inklusiv. Selbstbestimmt. Menschenrechtsorientiert.

„Nichts über uns ohne uns.“

Themen

Diese Schwerpunkte bestimmen meine politische Arbeit. Jeweils mit dem Ziel, Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen zu stärken.

Zwei Menschen im Beratungsgespräch auf Augenhöhe an einem Tisch, eine Person berät die andere.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die EUTB nach § 32 SGB IX bietet behinderten Menschen eine unabhängige, kostenlose Beratung auf Augenhöhe. Rund drei Viertel der Beratungen leisten Peers, also Menschen mit eigener Behinderungserfahrung. Diese unabhängige Beratung ist ein Kernstück selbstbestimmter Teilhabe. Ihre Förderung läuft jedoch zum 31. Dezember 2029 aus, eine gesetzliche Anschlussregelung fehlt.

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Bundesweit gibt es rund 500 Beratungsangebote mit etwa 180.000 Beratungen im Jahr, gefördert mit jährlich 65 Millionen Euro. Ohne eine dauerhafte gesetzliche Verstetigung drohen ab 2030 Abwicklung oder spürbare Schrumpfung. Zugleich stehen im Zuge der aktuellen Spardebatte zentrale Grundprinzipien unter Druck, etwa das Wunsch- und Wahlrecht.

Ich setze mich dafür ein, dass die EUTB dauerhaft gesetzlich abgesichert wird. Unabhängige Beratung und Peer Counseling sind keine freiwillige Zugabe, sondern Voraussetzung für Selbstbestimmung und entsprechen der UN-Behindertenrechtskonvention. Für verlässliche Zugänge gibt es ein Vorbild: die Hinweispflicht in der Pflege nach § 7a SGB XI lässt sich auf die EUTB übertragen. Damit die Wirkung sichtbar bleibt, müssen Qualität und Bekanntheit der Beratung weiter gestärkt werden.

Frau im Elektrorollstuhl arbeitet im Homeoffice mit ihrer persönlichen Assistenz, an der Pinnwand steht die Budget- und Assistenzplanung.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX ist eine zentrale Leistung für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen. Sie ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, etwa durch persönliche Assistenz, das Persönliche Budget und Unterstützung beim Wohnen, in Bildung und Arbeit. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde sie personenzentriert ausgerichtet. Jetzt steht sie unter wachsendem Spardruck.

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Seit September 2025 beraten das BMAS, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände in einem Dialogprozess über Änderungen am Bundesteilhabegesetz. Im Mai 2026 wurden Empfehlungen vorgelegt, mit Schwerpunkt auf Vereinfachung, Bürokratieabbau und Steuerung der Ausgaben.

Einen Teil der Vorschläge sehe ich kritisch. Wo Leistungen künftig häufiger gemeinsam erbracht werden sollen, etwa in der Schulbegleitung oder in der Sozialen Teilhabe, darf das nicht zulasten der individuellen Assistenz und des Wunsch- und Wahlrechts nach § 104 SGB IX gehen. Personenzentrierung und Bedarfsdeckung müssen der Maßstab bleiben, nicht die Kassenlage.

Ich setze mich dafür ein, dass das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX gestärkt und entbürokratisiert wird, dass Verfahren einfacher werden, ohne Rechte zu beschneiden, und dass behinderte Menschen und ihre Selbstvertretungsorganisationen an allen Reformschritten beteiligt sind. Maßstab bleibt die UN-Behindertenrechtskonvention.

Junger Erwachsener arbeitet im Lager, unterstützt durch eine Arbeitsassistenz.

Budget für Arbeit und Ausbildung

Das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) und das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) eröffnen behinderten Menschen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt, abseits von Sonderstrukturen wie Werkstätten. Sie stehen für ein modernes Teilhaberecht, das individuelle Förderung, betriebliche Inklusion und Selbstbestimmung verbindet.

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Das Budget für Arbeit unterstützt Arbeitgebende bei der Beschäftigung behinderter Menschen durch Lohnkostenzuschüsse und Assistenzleistungen. Das Budget für Ausbildung eröffnet jungen behinderten Menschen neue Wege in die betriebliche Ausbildung, mit passgenauer Unterstützung durch Jobcoaching, Mobilitätshilfen und sozialpädagogische Begleitung.

Als Mitbegründer des Peer-Netzwerks für Nutzende des Budgets für Arbeit und Ausbildung engagiere ich mich für eine bundesweite Harmonisierung, eine transparente Rechtsanwendung und eine niedrigschwellige, unabhängige Beratung. In regelmäßigen Netzwerktreffen fördern wir den Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung der Teilhabestrukturen. Dabei geht es auch um den politischen Dialog mit Leistungsträgern und dem Gesetzgeber, um Barrieren abzubauen und die Anwendung der Budgets bundesweit zu verbessern.

Junge beatmete Frau mit Trachealkanüle wird im häuslichen Umfeld von einer Pflegekraft betreut.

Außerklinische Intensivpflege

Die außerklinische Intensivpflege betrifft Menschen mit intensivpflegerischem Unterstützungsbedarf, oft rund um die Uhr. Es geht nicht nur um medizinisch-pflegerische Leistungen, sondern um das Fundament eines selbstbestimmten Lebens: das Recht, über den eigenen Wohnort, das soziale Umfeld und die persönliche Assistenz selbst zu entscheiden.

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Menschen mit einem Bedarf an 24-Stunden-Versorgung müssen zwischen verschiedenen Versorgungsformen wählen können, im eigenen Zuhause, in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft oder in einer anderen passenden Lebensform. Der Grundsatz der Versorgungsfreiheit ist dabei zentral. Berichte und persönliche Erfahrungen zeigen, wie oft Betroffene auf strukturelle Hürden, restriktive Regelungen und eine fehlende Bedarfsorientierung treffen.

Besonders gravierend wirkt das GKV-IPReG, wenn die Versorgung zunehmend unter ökonomischen statt menschenrechtlichen Gesichtspunkten bewertet wird. Ich setze mich für eine menschenrechtsorientierte Reformpolitik ein, die Wahlfreiheit, Qualität und Teilhabe in den Mittelpunkt stellt. Dazu gehören eine verlässliche Finanzierung, eine bessere Beratung, eine unabhängige Begutachtung und die Stärkung von Peer-Strukturen. Ziel ist eine bedarfsgerechte, würdevolle und diskriminierungsfreie Versorgung, in der die Stimme der Betroffenen zählt, nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag.